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Friedegund Berger
Melanie Zipner
Frauenärztinnen

Dr. G. Heiner Moeller
(Im Ruhestand seit 01.04.23)

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Letzte Änderung:
October 31. 2023 19:06:09
   

Schwangerschaft, Untersuchungen

Blutzuckerbelastungstest
Laut Mutterschaftsrichtlinien erfolgt zwischen der 23. - 28. SSW einen Blutzucker - Suchtest. Zur Durchführung dieser Untersuchung erhalten Sie eine kontrollierte Menge von 50 gr Traubenzucker, Nach einer Stunde wird der Glukosespiegel im Blut gemessen. Es ist nicht erforderlich, vorher eine Nüchterngrenze einzuhalten.

Chlamydien
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt immer eine Urinuntersuchung auf eine mögliche Chlamydieninfektion; diese Untersuchung ist in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen. Eine Infektion verläuft in vielen Fällen unbemerkt und kann zu einer Frühgeburt oder einer Entzündung der Gebärmutter führen. Eine Therapie mit entsprechenden Medikamenten ist erforderlich; eine Partnerbehandlung wird unbedingt angeraten.

Doppleruntersuchung
In seltenen Fällen kommt es in der Spätschwangerschaft zu einer Wachstumsstörung des Kindes im Mutterleib. Zur genaueren Beurteilung erfolgt dann eine Ultraschall - Untersuchung von mütterlichen und kindlichen Blutgefäßen. Diese Untersuchung birgt keine Risiken. 

Fehlbildungsdiagnostik ( Feindiagnostik )
In der Mitte der Schwangerschaft, also in der 20. - 22. SSW, erfolgt eine genauere Ultraschalluntersuchung des Kindes im Mutterleib. Es wird das Wachstum des Kindes kontrolliert, und die inneren Organe beurteilt. Insbesondere bei speziellen Indikationen ( mütterliches Alter, Medikamenteneinnahme u.a.m. ) handelt es sich bei der Fehlbildungs - Diagnostik um eine aufwändige Untersuchungsmethode.

Fruchtwasseruntersuchung ( Amniozentese )
Es handelt sich um eine invasive Diagnostik; mittels einer Kanüle wird Fruchtwasser direkt aus der Fruchthöhle entnommen. Auch hierbei geht es in erster Linie um die Erkennung von Chromosomenstörungen, jedoch können auch Stoffwechselerkrankungen und sogar der gesamte genetische Code des Föten ermittelt werden. 

Hepatitis B
In den Mutterschaftsrichtlinien ist vorgesehen, daß nach der 30. Schwangerschaftswoche ein Screening auf den Hepatitis - B Virus erfolgt. Diese Untersuchung ist wichtig, da bei einer mütterlichen Infektion das Neugeborene infiziert werden kann. Bei einem postiven Befund erfolgt eine Aktiv/Passiv Impfung des Kindes nach der Geburt.

HIV ( AIDS Virus )
Die Untersuchung auf das Humane Immunodefizienzvirus (HIV) kann auf Ihren Wunsch in der Schwangerschaft erfolgen. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Die Teilnahme am Test wird im Mutterpass dokumentiert, nicht jedoch das Ergebnis. Sollte das Testergebnis positiv sein, sind weitere Untersuchungen erforderlich.

Nackentransparenzmessung oder Erst-Trimester Untersuchung
Mittels Ultraschall kann zwischen der 12. - 14. SSW eine frühe Fehlbildungsuntersuchung des Föten erfolgen, um strukturelle Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird auch die Nackentransparenz gemessen, womit das Risiko für einen Morbus Down (Trisomie 21) ermittelt werden kann. Die genannte Messung kann mit einer mütterlichen Blutuntersuchung kombiniert werden, um eine möglichst genaue Risikoeinschätzung zu ermöglichen ( Selbstzahlerleistung ).

Nicht invasiver pränataler Test ( NIPT )
Aus einer Blutprobe der Schwangeren kann kindliches Erbmaterial extrahiert und untersucht werden. Auf diese Weise lässt sich - in vergleichbarer Genauigkeit mit einer Fruchtwasseruntersuchung - eine Aussage über die Trisomien 13,18 und 21 und einige weitere Chromosomenveränderungen treffen. Wir verwenden den HARMONY Test ( gleichfalls Selbstzahlerleistung ).

Ringelröteln
Das Parvovirus B19 ist der Erreger der Ringelröteln, einer Erkrankung, die vornehmlich Kleinkinder befällt und zumeist ohne einen wesentlichen Krankheitswert verläuft. In der Schwangerschaft kann jedoch der Fetus erheblich gefährdet sein. Wenn ein Test ergibt, dass Sie in früheren Jahren bereits eine solche Infektion durchlebt haben, ist der Fetus durch Ihre Antikörper geschützt. Diese Untersuchung wird nicht von den Krankenkassen bezahlt.

Röteln
Die Untersuchung auf Röteln erfolgt obligat bei der ersten Blutentnahme in der Schwangerschaft. In Deutschland ist diese Viruserkrankung sehr selten geworden, da die meisten  Mädchen im Schulalter geimpft werden. Bei einem ausreichenden Antikörper - Titer bzw. nach zweimaliger Impfung vor der Schwangerschaft ist eine neuerliche Infektion sehr unwahrscheinlich.

Streptokokkentest
Streptokokken sind Bakterien, die sich - unbemerkt für die Schwangere - im Bereich des Muttermundes aufhalten können. Unter die Geburt kann es zu einer - häufig schweren Infektion des Neugeborenen kommen. Im Falle eines Streptokokkennachweises erhalten Sie unter der Geburt ein Antibiotikum, um das Risiko für eine Neugeborenen - Infektion zu mindern. Die Kosten für diese Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Toxoplasmose
Die Infektion mit dem Erreger der Toxoplasmose ist bereits vor der Schwangerschaft sehr häufig und verläuft in vielen Fällen ohne Symptome. Eine der vornehmlichen Übertragungsmöglichkeiten stellt Katzenkot dar, jedoch kann die Übertragung auch durch nicht genügend gereinigtes Gemüse oder Wasser erfolgen. Nach stattgefundener Erkrankung besteht eine lebenslange Immunität; somit sind eine früher exponierte Schwangere und ihr Fetus geschützt. Sollte während einer Schwangerschaft eine Infektion auftreten, kann mit entsprechenden Medikamenten eine adäquate Therapie erfolgen. Die Kosten für diese Untersuchung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Zytomegalie ( CMV )
Im Vergleich zu anderen Infektionen tritt die Zytomegalie weniger in das öffentliche Bewusstsein als viele andere Virusinfekte, die während der Schwangerschaft auftreten können. Vor allem in der ersten Schwangerschaftshälfte ist der Fetus gefährdet, jedoch können auch die Kinder stillender und CMV infizierter Mütter betroffen sein. Die Erkrankungssymptome bei der Schwangeren sind zumeist unspezifisch.Es gibt keine Impfung gegen CMV, jedoch nach durchlebter Infektion einen lebenslangen Immunschutz.  Sollte sich herausstellen, dass kein Immunschutz vorliegt, sollten Sie sich entsprechend vorsichtig verhalten und expositionsgefährdete Bereiche meiden. Die Testung des Immunstatus wird von den Kassen nicht bezahlt.

 

 

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